Liebe Tennisfreunde,
laut § 4 unserer Satzung, beginnt das jeweilige Geschäftsjahr am 01.01. und endet am 31.12.
Laut § 14 Mitgliederversammlung, beruft der Vorstand innerhalb der ersten drei Monate eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) ein.
Dies ist bei den momentan geltenden Corona Regeln nicht möglich.
Wenn sich dies ändert, werden wir im Vorstand beraten, wann und ob eine Jahreshauptversammlung in diesem Jahr stattfinden kann.
Eine hoffentlich gesunde und erfolgreiche Saison
wünscht der Vorstand
Bericht: Herbert Magerkurth